Eichfrist bei Versorgungsmessgeräten

Turnusmäßiger Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020.

Aufgrund der anhaltenden Pandemie wurden die Fristen für Stichprobenverfahren und turnusmäßigen Zählerwechsel bei Versorgungsmessgeräten, deren Eichung mit Ablauf des Jahres 2020 endete, durch die Eichbehörden der Länder einheitlich bis spätestens 30. Juni 2021 verlängert.

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