Bierfässer

Eichungen

Eichung ist jede Prüfung, Bewertung und entsprechende Kennzeichnung eines Messgeräts durch die Hessische Eichdirektion, die mit der Erlaubnis verbunden ist, das Messgerät im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks und unter den entsprechenden Verwendungsbedingungen für eine weitere Eichfrist zu verwenden.

Zweck der Eichung:

  • den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen
  • die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten
  • das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken

Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung (formale und messtechnischen Prüfung), Bewertung und abschließenden Stempelung des Messgerätes.

Geeicht werden:

  • im Handel: z. B. Längenmaße, Waagen und Gewichte, Durchflusszähler in Heizöltankwagen und an den Tankstellenzapfsäulen
  • im Straßenverkehr: z. B. Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Reifenluftdruckmessgeräte, Fahrpreisanzeiger in Taxen und Wegstreckenzähler in Mietwagen

Die Hessische Eichdirektion ist zudem zuständige Behörde für die Durchführung folgender Gesetze:

  • Mess- und Eichgesetz
  • Einheiten- und Zeitgesetz
  • Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz
  • Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
  • Textilkennzeichnungsgesetz
  • Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren

Für Ihren Eichantrag nutzen Sie bitte unseren Online-Eichantrag.

Zur Terminvereinbarung bei Eichungen von Taxen und Wegstreckenzähler nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe der für Sie zuständigen Außenstelle.

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