In Europa müssen Produkte den in europäischen Richtlinien und Verordnungen festgelegten Anforderungen entsprechen. Die zuständige Behörde prüft z. B. beim Hersteller oder Importeur, ob das der Fall ist. Diese Überprüfung wird "Marktüberwachung" genannt. Die Hessische Eichdirektion ist für die Marktüberwachung u. a. von folgenden Produkten zuständig:
- Messgeräte, insbesondere nach der Richtlinie für Messgeräte (2014/32/EU) und der Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU)
- Produkte, die unter die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) fallen (umgesetzt in Deutschland durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG))
- Produkte, die unter die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie (2010/30/EU) fallen (umgesetzt in Deutschland durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG))
- Fertigpackungen (Richtlinie 78/211/EG bzw. Fertigpackungsverordnung)
- Textilkennzeichnungsrichtlinie (Richtlinie 1007/2011 bzw. Textilkennzeichnungsgesetz).
Weiterhin sind in manchen Verordnungen auch Anforderungen an den Händler oder an den Verwender von Produkten beschrieben. So müssen Händler beispielsweise das Energielabel anbringen und Verwender von Messgeräten müssen dafür sorgen, dass diese geeicht sind und korrekt verwendet werden. Die Hessische Eichdirektion überprüft dies im Rahmen der Verwendungsüberwachung.
Sowohl das Markt- als auch das Verwendungsüberwachungsprogramm werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht und können unten abgerufen werden. Hier sind auch Hinweise für Meldungen/Beschwerden bezüglich nicht konformer Produkte abrufbar.