Messgerätetypen und Messmöglichkeiten

Ansprechpartner und Einsatzbereiche

Jeder Bürger kommt täglich, meist ohne es zu wissen, mit dem Eichwesen in Berührung. Beim Einkauf von Lebensmitteln, beim Tanken oder auch bei der Beförderung in einem Taxi. Zuhause beim Verbrauch von Strom, Gas, Wasser und Wärme. In all diesen Bereichen ist die Hessische Eichdirektion tätig.

Werden Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet, müssen sie geeicht sein. Anders ausgedrückt: Richtet sich der Preis eines Produktes nach einem gemessenen Wert, muss das Messgerät, mit dem der Wert bestimmt wurde, geeicht sein. Bei Neugeräten erfolgt statt der Eichung eine sogenannte Konformitätsbewertung beim Hersteller.

Auch im Bereich der amtlichen Messungen wird geeicht; hierzu zählen unter anderem die Geschwindigkeitsmessgeräte und Rotlichtüberwachungsgeräte ("Radar", "Blitzer"). Des Weiteren wird die Hessische Eichdirektion auch im Bereich des Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes tätig.

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