Geschichtliches

Im Jahre 1817 hatte das Eichen längst seinen festen Platz in der Gesellschaft. Es musste damals schon eine bedeutsame Zäsur gewesen sein, wenn wir uns heute dieser Ereignisse erinnern:

Es war die Zeit nach der französischen Revolution und wieder einmal hatte sich die Kleinstaaterei in Deutschland behauptet. Allerdings lebten die Werte Einigkeit, Freiheit und Brüderlichkeit fort und soweit diese keine Einschränkung der staatlichen Gewalt darstellten, fanden sie auch Interesse bei den Herrschern.

Unterschiedliche Maße auf dem Land und in den Städten

Ein besonderes Ärgernis waren die unterschiedlichen Maße auf dem Land wie auch in den Städten. So unterschieden sich die Längenmaße allein in Darmstadt um nahezu 20 %, die Gewichte um nahezu 10 % und in Frankfurt gab es z. B. die Speckwaage, die Mehlwaage und die Heu- oder Holzwaage.

Diesen Zustand hatte die französische Akademie bereits veranlasst, die Maße auf Naturmaße zurückzuführen, nämlich die unabänderliche Länge eines Erdmeridians. Die Vorstellungen/Erkenntnisse der französischen Akademie griff Großherzog Ludwig von Hessen und bei Rhein auf und verordnete 1817 ein neues Maß- und Gewichtgesetz.

Zwei wesentliche Erneuerungen

Dieses zeichnete sich gegenüber den vorherigen Gesetzen durch zwei wesentliche Erneuerungen aus. Erstens sollte die Längeneinheit von der Länge eines Erdmeridianquadranten abgeleitet werden, die Masse eines von dieser Längeneinheit abgeleiteten Raummaßes als Pfund und das Dezimalsystem eingeführt werden. Zweitens unterstellte er das gesamte Eichwesen in Hessen der staatlichen Verwaltung.

Von einigen für Hessen leicht nachvollziehbaren Änderungen der Maßeinheiten im Jahre 1868 abgesehen, schuf er damit ein Gesetz, das in seinen Grundzügen noch heute Bestand hat.

Weitere Informationen stehen Ihnen in dem Beitrag "200 Jahre Eichwesen in Hessen" unter Downloads zur Verfügung.

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