Aktiver Verbraucherschutz

Die Hessische Eichdirektion (HED) ist die zuständige Behörde für den Vollzug des Mess- und Eichgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung. Weiterhin ist sie die zuständige Behörde für den Vollzug des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes, des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Gesetzes über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren. Sie ist für das gesamte Bundesland Hessen zuständig (örtliche Zuständigkeit).

Eichtechnischer Vollzug im gesamten Bundesland

Mit ihren Außenstellen in Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Maintal und Wiesbaden sichert die in Darmstadt ansässige Behörde den eichtechnischen Vollzug im Bundesland.

Des Weiteren ist ein durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) anerkanntes Kalibrierlaboratorium für Masse, Temperatur, Druck und nichtselbsttätige Waagen (NSW) und eine Konformitätsbewertungsstelle bei der Hessischen Eichdirektion angesiedelt.

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