Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertungen

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) der Hessischen Eichdirektion mit der Kennnummer 0109 unterstützt Hersteller beim Inverkehrbringen von national und europäisch geregelten Messgeräten, indem sie Produktprüfungen nach den Modulen F und F1 durchführt. Auf Grundlage der von der KBS ausgestellten Konformitätsbescheinigung können Hersteller abschließend in eigener Verantwortung die Konformität für das Produkt erklären.

Für EU-Ausschankmaße bietet die KBS 0109 zusätzlich das Modul A2 an.

Den Benennungsumfang für national geregelte Messgeräte können Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGMEÖffnet sich in einem neuen Fenster) unter der Rubrik Fachinformationen einsehen. 

Den Notifizierungsumfang für europäisch geregelte MessgeräteÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie auf der Internetseite der Europäischen KommissionÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehen.

Ansprechpartner:

Vertreter:

Häufig gestellte Fragen

sowie ggf.:

  • Bauartzulassung/Baumusterprüfbescheinigung
  • Kompatibilitätsnachweis
  • Vollmacht
  • Muster der Sicherungsmarken, sofern herstellereigene Sicherungsmarken benutzt werden

Hinweis:
Das Konformitätsbewertungsverfahren bei Taxen und Mietwagen ist im Infopaket-TaxenÖffnet sich in einem neuen Fenster beschrieben.

Gemäß der Entgeltregelung der Hessischen Eichdirektion.

Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter.

Der Auftraggeber - in Absprache mit der jeweiligen Außenstelle der Hessischen Eichdirektion.

Der Auftraggeber