Zweck der Eichung:
- den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen
- die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten
- das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken
Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung (formale und messtechnischen Prüfung), Bewertung und abschließenden Stempelung des Messgerätes.
Geeicht werden:
- im Handel: z. B. Längenmaße, Waagen und Gewichte, Durchflusszähler in Heizöltankwagen und an den Tankstellenzapfsäulen
- im Straßenverkehr: z. B. Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Reifenluftdruckmessgeräte, Fahrpreisanzeiger in Taxen und Wegstreckenzähler in Mietwagen
Die Hessische Eichdirektion ist zudem zuständige Behörde für die Durchführung folgender Gesetze:
- Mess- und Eichgesetz
- Einheiten- und Zeitgesetz
- Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz
- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
- Textilkennzeichnungsgesetz
- Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren
Zur Vereinbarung eines Eichtermins und bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Außenstelle.