Informationen
Aktuelles
Informationsmaterial
Beispiele:
- Informationen für den Verbraucher zu Themen wie Heizöllieferung, Mitwiegen der Verpackung und Befüllung von Fertigpackungen.
- Informationen für Unternehmer zur Messgeräterichtlinie MID zu Medizinprodukten.
- Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen ( GM-ARÖffnet sich in einem neuen Fenster)
- Infoblatt Eichfristen (PDF/124 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster für Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung
- Informationen zur Anzeigepflicht von Messgeräten nach § 32 MessEG
Gebührenverordnung
Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
Fachinformationen zu weiteren Themen
Informationen für Instandsetzer
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Befugniserteilung und zu Pflichten von Instandsetzern nach § 54 und § 55 der Mess- und Eichverordnung.
Auf Antrag kann Betrieben die Befugnis erteilt werden, auf instandgesetzten Messgeräten ein Instandsetzerkennzeichen aufzubringen. Voraussetzung hierfür ist, dass der beantragende Betrieb über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und über sachkundiges Personal verfügt.