Lieferanten und Händler werden zum 25. Dezember 2019 von der Verpflichtung entbunden das Label zur Verfügung zu stellen bzw. anzubringen.
Die EU-Kommission hat am 5. Dezember 2019 die Verordnung (EU) 2019/2015 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen sowie zahlreiche weitere Verordnungen zur Energieeffizienz veröffentlicht. Mit Artikel 9 dieser Verordnung werden Lieferanten und Händler zum 25. Dezember 2019 von ihren Verpflichtungen entbunden das Energielabel für Leuchten zur Verfügung zu stellen bzw. anzubringen. Dies geschieht im Vorgriff auf die vollständige Aufhebung der Verordnung (EU) 874/2012 zum 1. September 2021. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Hersteller, Lieferanten und Händler nun an Weihnachten sämtliche Leuchtenlabel entfernen bzw. auf den Verpackungen überkleben müssen. Es entfällt lediglich die Pflicht dieses anzubringen. Wir haben die Marktüberwachung des Leuchtenlabels aus diesem Grund mit sofortiger Wirkung eingestellt.