Die Angabe von Min, Max, e und d auf dem Typenschild von Waagen ist verpflichtend
Die Hessische Eichdirektion verweist darauf, dass bei konformitätsbewerteten Waagen die Angaben von Mindestlast (Min), Höchstlast (Max), Eichwert (e) und Teilung (d) verpflichtend auf einem Typenschild anzugeben sind. Zwar können diese Angaben zusätzlich auch gemeinsam mit allen weiteren technischen Daten der Waage in einem elektronischen Display angegeben werden. Damit entfällt aber nicht die zwingende Angabe der wesentlichen Angaben Min, Max, e und d auf einem unlöschbaren Typenschild. Falls das Typenschild nicht in der Nähe der Anzeige angebracht ist, ist sogar eine zusätzliche dauerhafte Angabe in der Nähe des Displays erforderlich.
Nach der harmonisierten Norm EN 45501 müssen die Aufschriften
Max …
Min …
e = … und
d = … für d ≠ e
dauerhaft an mindestens einer gut sichtbaren Stelle entweder an oder in der Nähe der Anzeigeeinrichtung angebracht werden.
Hiermit trägt die harmonisierte Norm den europaweit einheitlichen in der EU-Richtlinie 2014/31/EU (Nichtselbsttätige Waagen) in Anhang III Nr. 1.1 festgelegten Anforderungen Rechnung. Bereits die Richtlinie und das Mess- und Eichgesetz fordern die Unauslöschlichkeit dieser Angaben. Diese ist aber bei einer elektronischen Anzeige nicht gegeben: hier sind die Angaben bereits beim Abschalten der Waage, bei Stromausfall etc. nicht mehr sichtbar und somit „gelöscht“ – von möglichen Defekten in der Elektronik ganz abgesehen.