Information zur Neufassung des Anwendungserlasses (zu § 146 a der Abgabenordnung)

Am 01.01.2024 tritt die o. g. NeufassungÖffnet sich in einem neuen Fenster für Taxen in Kraft.

Die Eichpflicht und der Ihnen bekannte Ablauf bei der Eichung bleibt von dieser Neufassung des Anwendungserlasses erst einmal unberührt.

Sollten im Zuge der Einführung einer TSEÖffnet sich in einem neuen Fenster (Technische Sicherheitseinrichtung) z. B. Softwareanpassungen/-Updates durch den Hersteller erforderlich sein und in diesem Zusammenhang Sicherungszeichen (Sicherungsaufkleber) verletzt/zerstört werden, endet die Eichfrist vorzeitig (vergleichbar den Regelungen bei einer Tarifumstellung).

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