Die aktualisierte Fachinformation hilft Messgeräteverwendern, eichrechtliche Kennzeichen korrekt zu deuten und Mängel zu erkennen.
Messgeräte müssen die Vorgaben des Mess- und Eichrechts erfüllen, wenn sie im geschäftlichen oder im amtlichen Verkehr oder für Messungen im öffentlichen Interesse verwendet werden. Es gibt Regeln für die Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen, bei der Eichung und bei der Instandsetzung.
Hierzu finden Sie in dem Informationsblatt
Kennzeichnung von MessgerätenÖffnet sich in einem neuen Fenster wichtige Hinweise: Verwender von Messgeräten können mit Hilfe dieser Information eichrechtliche Kennzeichen richtig deuten und mögliche Mängel erkennen. Hersteller erhalten zugleich einen Überblick über die grundlegenden Anforderungen an die Kennzeichnung von Messgeräten.