Die Aktualisierung von Software in Messgeräten ist Stand der Technik. Eine Aktualisierung stellt jedoch einen Eingriff in das Messgerät dar, der zu einem Fehlverhalten führen könnte. Damit Messgeräte nun nach einer Aktualisierung nicht zwangsläufig neu geeicht werden müssen, hat der Gesetzgeber mit dem Mess- und Eichgesetz im Jahr 2014 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die neue Verfahrensanweisung Softwareaktualisierung "GM-VA SwAkt" gibt nun Herstellern eine Handreichung, um die Aktualisierung technisch wie rechtlich sicher und zügig durchführen zu können. Ansprechpartner bei der Hessischen Eichdirektion ist Herr Hielscher.
Verfahrensanweisung