Die Hessische Eichdirektion bekennt sich zu den Grundsätzen von Integrität, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Als Teil der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen ist sie verpflichtet, korruptionsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen, ihnen wirksam entgegenzuwirken und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie weiterer Partner in ein rechtmäßiges und unabhängiges Verwaltungshandeln zu stärken.
Grundlage hierfür ist die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen. Sie verfolgt das Ziel, Korruption vorzubeugen, Risiken systematisch zu minimieren und ein einheitliches, verantwortungsbewusstes Verwaltungshandeln sicherzustellen. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch, uneigennützig und ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrzunehmen.
Hinweise für Bürgerinnen, Bürger und externe Stellen
Auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie sonstige externe Stellen können einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention leisten. Sollten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Hessischen Eichdirektion Anhaltspunkte für korruptes Verhalten oder unzulässige Einflussnahmen bestehen, wird um entsprechende Hinweise gebeten. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Beschäftigte der Hessischen Eichdirektion unzulässig ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Verhalten bei Verdachtsfällen
Besteht der Verdacht auf korruptes Verhalten oder einen entsprechenden Versuch der Einflussnahme, sind Beschäftigte ebenso wie externe Personen angehalten, dies an die zuständigen Stellen zu melden. Hierfür stehen festgelegte Ansprechpersonen zur Verfügung, die Hinweise vertraulich und sachgerecht behandeln. Alle eingehenden Hinweise werden sorgfältig geprüft. Dabei werden sowohl der Schutz hinweisgebender Personen als auch die Wahrung der Rechte der Betroffenen gewährleistet.