Eichanträge müssen mindestens 10 Wochen vor Jahresende gestellt werden, damit Messgeräte auch nach dem 1. Januar verwendet werden dürfen (wenn die Eichbehörde vor Jahresende keine Termine mehr frei haben sollte).
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Gestattungsbescheid bei Eichantrag nach 22.10. Öffnet sich in einem neuen Fensterunter der Rubrik Informationsmaterial.